Nachbarschaftsrecht

Leben Menschen mehr oder weniger eng zusammen, ist es menschlich, dass es hin und wieder zu Meinungsverschiedenheiten oder Streit unter Nachbarn kommt. Die Gründe dafür sind vielfältig: der andauernd bellende Hund des Nachbarn, Kinder, die zu jeder Tages- und Nachtzeit durch die Nachbarwohnung toben, oder massive Kochgerüche. Bei Nachbarn mit eigenem Haus kommen nicht selten Meinungsverschiedenheiten über Haus und Garten hinzu.

Das Nachbarrecht bzw. Nachbarschaftsrecht regelt in solchen und vielen anderen Fällen, was sich Nachbarn gegenseitig zumuten dürfen und was den Rahmen des Erlaubten dann doch sprengt.

Ruhestörung: Hundebellen, Kinderlärm, Hausmusik und Co.

Das normale Leben verursacht Geräusche, das lässt sich nicht vermeiden. Hunde bellen, Kinder schreien hin und wieder, Streit kommt in den besten Familien vor und wer ein Instrument spielt, kann das selten geräuschlos. Allerdings kennt Lärm im Zusammenleben auch Grenzen, vor allem, wenn Mieter in der Stadt nah aufeinander leben.

Werden die Grenzen des Zumutbaren durch Ruhestörungen überschritten, kann man dagegen rechtlich vorgehen. Ruhezeiten sind schließlich dazu da, eingehalten zu werden – dafür müssen Nachbarn im Zweifel auch nach Möglichkeit sorgen und die Lärmbelästigungen abstellen.

Sie fühlen sich immer wieder von Lärm Ihrer Nachbarn belästigt und wollen nun doch einmal mit anwaltlicher Unterstützung dagegen vorgehen, weil Ihre Nachbarn sich nicht einsichtig zeigen? Sprechen Sie uns gern an – in München unter 089 / 595556.

Emissionen: auch Licht und Gerüche stören

Lärm bzw. Ruhestörung ist allerdings nicht das einzige, was das Zusammenleben unter Nachbarn stören kann. Auch Licht oder Gerüche sind nicht selten Anlass, mit Nachbarn aneinander zu geraten.

Ständiges Rauchen auf dem Nachbarbalkon kann sehr störend sein, da Lüften dann oft zur Glückssache wird. Das Gleiche gilt für starke Kochgerüche, die Tag und Nacht aus der Nachbarschaft in die eigenen vier Wände dringen. Und auch Nachbars Laterne im Vorgarten kann – sofern sie nachts zu sehr das Schlafzimmer beleuchtet – ein echter Störfaktor sein.

Sie haben ein ähnliches Problem mit einem Ihrer Nachbarn und wollen nun etwas gegen diese Belästigung unternehmen? Kontaktieren Sie uns in München unter 089 / 595556! Wir helfen Ihnen gern!

Nachbarrecht und Grenzen: Grenzverlauf, Überhang und Laubfall

Unter Grundstücksnachbarn kommt es – neben den „üblichen“ Nachbarproblemen, die auch Mieter und Wohnungseigentümer kennen – außerdem über andere Dinge zu Streit.

Nicht selten beginnt Streit unter neuen Nachbarn mit der Frage: Wie verläuft eigentlich die Grundstücksgrenze? Wo beginnt das eigene Grundstück, wo endet es? Sind die Grenzen richtig eingetragen und: Wer trägt die Kosten, falls eine neue Grenzabmarkung notwendig wird?

Sind die Grenzen hingegen klar, ist Streit aber dennoch oft vorprogrammiert, z. B. wenn die Hecken und Bäume der Nachbarn nah an die Grenze rücken (sog. Grenzbaum, Grenzbewuchs) oder z. B. Laub vom Nachbargrundstück das eigene Grundstück verschmutzt.

Aber z. B. gerade diese Fälle regelt das BGB im Nachbarrecht ausdrücklich. Solche Fragen rechtlich klären zu lassen oder gegen solche Beeinträchtigungen vorzugehen, ist deshalb in vielen Fällen möglich und sinnvoll, damit wieder Ruhe einkehrt.

Der Streit mit Ihren Nachbarn wegen des Grenzverlaufs Ihres Grundstücks oder wegen überfallendem Laub etc. nimmt kein Ende? Sie benötigen anwaltlichen Rat und Unterstützung? Sprechen Sie uns an unter 089 / 595556 – wir helfen Ihnen gern, in München und Umgebung!

Welche Rechte hat man als Nachbar?

Das BGB befasst sich ausdrücklich mit unterschiedlichen Fällen aus dem Nachbarrecht.

Der Anspruch aus dem Nachbarschaftsrecht gegen störende Nachbarn lautet dann in der Regel: Unterlassung. Das ist das Recht, vom Nachbarn zu verlangen, diese Störungen in Zukunft zu vermeiden, also das störende Verhalten zu unterlassen. Diese Ansprüche kann man mit anwaltlicher Hilfe zunächst einmal ohne Einschaltung der Gerichte geltend machen. Gelingt keine Einigung, ist der Gang vor Gericht möglich und oft sinnvoll.

Mieter haben außerdem ggfs. einen Anspruch gegen den Vermieter, wenn Nachbarn zu sehr stören, und zwar auf Mietminderung.

Sie wollen Ihre Ansprüche aus dem Nachbarschaftsrecht durchsetzen – außergerichtlich oder vor Gericht? Dabei unterstützen wir Sie gern in München und im Umland! Sprechen Sie uns einfach an unter 089 / 595556.

Themen im Nachbarrecht

  • Überbau
  • Umbauten
  • Überhängende Pflanzen
  • Grenzbaum / Grenzhecke
  • Grenzabmarkung
  • Wegerecht / Notwegerecht
  • Ruhestörung
  • Hundebellen
  • Kinderlärm
  • Hausmusik
  • Belästigung durch Licht
  • Geruchsbelästigung