Baurecht

Das Baurecht untergliedert sich in zwei Bereiche: das private Baurecht und das öffentliche Baurecht.

Im privaten Baurecht geht es vor allem um Fragen in Bezug auf das rechtliche Verhältnis zwischen dem Bauherrn und seinen Vertragspartnern. Gerade hier entwickeln sich häufig Rechtsstreitigkeiten über Vertragserfüllung, Vergütungsansprüche und Haftung oder Schadensersatz.

Mit anderen Dingen befasst sich das öffentliche Baurecht: Hier geht es um verwaltungsrechtliche Vorgaben für Bauwerke (Baugenehmigung etc.).

Baugenehmigung etc.

Wer bauen oder umbauen will, muss sich zunächst um eine rechtliche Angelegenheit kümmern: Ist für den geplanten Bau/Umbau eine Baugenehmigung notwendig, ist das Projekt komplett verfahrensfrei oder muss man ggfs. eine Genehmigungsfreistellung beantragen?

Eine Genehmigungsfreistellung für ein Bauprojekt ist in Bayern z. B. möglich, wenn das Vorhaben innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, den Festsetzungen des Plans und anderen örtlichen Bauvorschriften entspricht, die Erschließung gesichert ist, das Bauwerk kein Sonderbau ist und die Gemeinde keine Durchführung des Genehmigungsverfahrens fordert. Ist eine Genehmigungsfreistellung – die übrigens beantragt werden muss! – nicht möglich, muss die Baugenehmigung für das konkrete Vorhaben beantragt (Bauantrag) und das Vorhaben genehmigt werden, damit rechtmäßig gebaut werden kann.

Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit einem Bauantrag, einer Baugenehmigung oder einer Genehmigungsfreistellung entstehen.

Kontaktieren Sie uns gern in München unter 089 / 595556, wenn wir Sie im Baugenehmigungsverfahren unterstützen können!

Auch Nachbarn von Bauvorhaben haben im Bauverfahren Rechte, die ggfs. berücksichtigt werden müssen: Ist für ein Projekt eine Baugenehmigung notwendig, muss den Eigentümern benachbarter Grundstücke der Lageplan und Bauzeichnungen des Projekts zur Unterschrift vorgelegt werden (Nachbarbeteiligung). Zwar kann eine Genehmigung auch ohne Unterschrift der Nachbarn erteilt werden. Gegen die Genehmigung können Nachbarn später dennoch klagen und so ggfs. einen Baustopp oder gar einen Abriss erwirken.

Wir unterstützen Sie, falls ein Nachbar gegen Ihren Bauantrag / Ihre Genehmigung vorgeht oder wenn Sie gegen ein Bauprojekt in der Nachbarschaft vorgehen wollen.

Rufen Sie uns in München an unter 089 / 595556 – wir beantworten gern Ihre Fragen, vertreten Sie außergerichtlich oder setzen Ihre Rechte vor Gericht durch.

Grundstückskauf, Bauvertrag, Baumängel etc.

Rechtzeitig vor dem Abschluss eines Kaufvertrages über ein Grundstück, das bebaut werden soll, sollten alle rechtlichen Fragen geklärt werden, die sich aus einer geplanten Bebauung ergeben können – bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Dabei ist nicht nur der Inhalt dieses Kaufvertrages wichtig, sondern auch die vorgesehene Bebauung, damit später nicht rechtliche Probleme auftauchen, die eine Bebauung in der angedachten Form erschweren oder sogar verhindern. Anwaltliche Unterstützung ist also bereits in diesem frühen Stadium eines Bauprojektes mehr als sinnvoll.

Außerdem sind im privaten Baurecht im Rahmen eines Bauvorhabens der Bauvertrag, der Bauträgervertrag, aber auch Bauträgerkaufverträge, Generalunternehmerverträge oder Verträge mit Subunternehmern wichtige Vertragswerke. Für juristische Laien – ob auf Seite des Bauherrn oder seiner Vertragspartner – sind die Inhalte dieser Verträge in ihrer Komplexität und mit möglichen Rechtsfolgen allerdings oft nur schwer zu durchdringen. Deswegen unterstützen wir Sie – ob Bauherr oder Vertragspartner – bereits im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung mit fundierter anwaltlicher Beratung. Das hilft Unklarheiten und Risiken zu vermeiden, die andernfalls erhebliche Folgen (Mehrkosten bzw. Forderungsausfall, Rechtsstreit etc.) haben können.

Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Hilfe mit Vertragswerken im Rahmen eines Bauprojekts – z. B. bei der Vertragsprüfung, Vertragserstellung oder Vertragsverhandlung – benötigen: in München unter 089 / 595556.

Natürlich ist anwaltlicher Rat aber nicht nur vor Vertragsunterzeichnung wichtig. Auch während und nach Abschluss der Bauphase entstehen hinsichtlich der Vertragserfüllung oft rechtliche Fragen, Probleme und Meinungsverschiedenheiten zwischen den am Bauvorhaben Beteiligten. Bauverzögerungen, Baumängel oder die Überschreitung der geplanten Baukosten und daraus folgende Gewährleistungsansprüche wie Schadensersatz (Folgekosten der Mängelbeseitigung etc.) oder Minderungen sind dann nicht selten Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen.

Wir begleiten Sie – ob Bauherr, Bauunternehmer oder Handwerker – bis zum Abschluss des Bauvorhabens und, wenn nötig, bis alle vertraglichen Verpflichtungen und mögliche Folgeansprüche geklärt sind.

Rufen Sie uns gern in München unter 089 / 595556 an! Wir kümmern uns um eine außergerichtliche Einigung (Schlichtungsverfahren, Schiedsverfahren) oder setzen Ihr Recht mit Nachdruck vor Gericht durch.

Architektenrecht: Architektenvertrag, HOAI etc.

Wird in ein Bauvorhaben ein Architekt einbezogen, ist er unverzichtbar, der Architektenvertrag.

Er regelt Rechte und Pflichten zwischen Bauherr und Architekt. Selbst wenn dieser Vertrag mündlich geschlossen werden kann, ist es ratsam, ihn schriftlich zu schließen, um Unklarheiten und ggfs. Beweisschwierigkeiten später zu vermeiden. Denn in Bauprojekten kann es schnell zu unterschiedlichen Auffassungen über die Pflichten des Architekten und ihre vertragsgemäße Erfüllung kommen. Dann geht es nicht selten um erhebliche Summen, z. B. wenn ein Planungsfehler oder z. B. Fehler bei der Bauüberwachung und damit Fragen der Architektenhaftung (Schadensersatz etc.) im Raum stehen und der Vertrag z. B. keine klaren Regelungen hinsichtlich Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung oder Folgen einer Bauzeitverzögerung enthält.

Wir unterstützen Sie, wenn Sie als Architekt oder Bauherr Unterstützung im Zusammenhang mit einem Architektenvertrag benötigen, z. B. bei der Prüfung eines Vertrages, der Ihnen vorgelegt wurde oder bei der Erstellung einer vertraglichen Vereinbarung oder wenn Sie (Folge-)Ansprüche aus dem Architektenvertrag (z.B. Schadensersatz) geltend machen wollen.

Sprechen Sie uns gern an: 089 / 595556! Wie setzen uns außergerichtlich und vor Gericht für Sie ein – nicht nur in München.

Nicht zuletzt knüpft die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) einige Rechtsfolgen im Hinblick auf das Architektenhonorar für bestimmte Vereinbarungen an die Einhaltung der Schriftform. Die HOAI hat allerdings im Architektenrecht generell große Bedeutung: Sie regelt die Vergütung des Architekten, so z. B., dass der Architekt Anspruch auf Abschlagzahlungen während der Planungs- und Bauphase hat. Dafür ist aber im Einzelfall zu klären, wann die HOAI zur Anwendung kommt, da das Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ dafür beispielsweise nicht Voraussetzung ist.

Wir beraten und vertreten Sie deswegen natürlich auch bei Fragen und Auseinandersetzungen im Hinblick auf die HOAI. Wir beantworten Ihre Fragen, bemühen uns ggfs. um eine außergerichtliche Einigung (Schlichtungsverfahren, Schiedsverfahren) oder setzen Ihre Rechtspositionen mit Nachdruck vor Gericht durch.

Kontaktieren Sie uns dazu gern in München unter 089 / 595556.

Themen im Baurecht

  • Baugenehmigung
  • Prüfung Ablehnungsbescheid
  • behördliche Bauauflagen
  • Nachbarbeteiligung
  • Bebauungsplan
  • Baustopp / Abrissverfügung
  • Grundstückskaufvertrag
  • Bauvertrag / Bauträgervertrag
  • Architektenvertrag / HOAI
  • Handwerkerverträge
  • Gewährleistung Baumängel
  • Durchsetzung Schadensersatz etc.