Wohnungs­eigentums­recht / WEG-Recht

Das Wohnungseigentumsrecht – auch WEG-Recht – ist wichtiger Teil des Immobilienrechts. Im WEG-Recht geht es um Wohnungseigentum, um Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern – vor allem untereinander in der Eigentümergemeinschaft.

Hier treffen nicht selten unterschiedliche Charaktere und damit unterschiedliche Interessen aufeinander. Gerade wenn es in der Eigentümergemeinschaft dann um „größere Summen“ geht (z. B. bei Sanierungen oder umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen) oder um die Klärung grundlegender Dinge, sind (rechtliche) Auseinandersetzungen oft nicht zu vermeiden.

Gemeinschaftseigentum / Sondereigentum im WEG-Recht

Die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum hat im Wohnungseigentumsrecht eine besondere Bedeutung. Denn Erhaltungs- und Instandhaltungspflichten (inkl. Finanzierung entsprechender Maßnahmen!) treffen beim Sondereigentum den jeweiligen Wohnungseigentümer, beim Gemeinschaftseigentum die Eigentümergemeinschaft. Die Unterscheidung kostet also im Zweifel bares Geld oder spart es.

Einige Bestandteile des Gebäudes sind immer Gemeinschaftseigentum (z. B. der von allen Eigentümern nutzbare Aufzug, tragende Wände auch in einer Wohnung), andere stets Sondereigentum (Tapeten, innenliegende nichttragende Wände einer Eigentumswohnung etc.). Auch kann die Gemeinschaftsordnung die Verpflichtung zur Instandhaltung von Teilen des Gemeinschaftseigentums den Sondereigentümern auferlegen. Das macht die Situation dann oftmals rechtlich für die Eigentümer nicht übersichtlicher.

Sie benötigen anwaltlichen Rat, was Gemeinschaftseigentum, was Sondereigentum ist? Sie wollen verbindlich geklärt wissen, wer Kosten für eine Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahme tragen muss? Sprechen Sie uns gern an! Wir helfen bei der Klärung Ihrer Fragen, in München und im Umland: 089 / 595556.

Gemeinschaftsordnung

Die Gemeinschaftsordnung einer Wohnanlage ist so etwas wie ihre Verfassung. Die sog. „GO“ ist von Wohnanlage zu Wohnanlage sehr unterschiedlich und in neueren Wohnanlagen oft recht umfangreich. Das hilft, gesetzliche Regelungen zu konkretisieren und an den Bedarf der Anlage anzupassen.

So werden hier oft Regelungen getroffen zum Stimmrecht in der Eigentümerversammlung, zum Verzicht auf Einstimmigkeit bei der Beschlussfassung, zur Kostenumverteilung oder zum Aufbau von Instandhaltungsrückstellungen. Teilweise ist der (Weiter-)Verkauf einer Eigentumswohnung abhängig von der Zustimmung der Eigentümerversammlung oder des Verwalters – auch das kann in der Gemeinschaftsordnung festgelegt werden.

Allein diese möglichen Regelungsinhalte zeigen, dass ihr Inhalt erheblichen Einfluss darauf haben kann, wie viel (finanzielle) „Bewegungsfreiheit“ Eigentümer haben. Ein nicht zu unterschätzender Faktor – vor allem bei der Anschaffung einer Eigentumswohnung.

Wir prüfen die Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung der Immobilie, in der Sie eine Eigentumswohnung kaufen wollen, auf rechtliche Risiken – bereits vor dem Kauf, aber natürlich auch dann, wenn Sie bereits Eigentümer sind. Sprechen Sie uns gern an unter 089 / 595556.

Beschlüsse der Eigentümerversammlung & Beschlussanfechtung

Im Zusammenhang mit Beschlüssen der Eigentümerversammlung ergeben sich in der Eigentümergemeinschaft häufig Konflikte. Gerade bei Beschlüssen über größere Investitionen treffen unterschiedliche Meinungen aufeinander bzw. schlichtweg unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten. Das gilt vor allem, wenn bestimmte Maßnahmen nicht aus Rücklagen, sondern mittels einer Sonderumlage finanziert werden sollen, wie z. B. häufig im Falle einer Sanierung des Daches, einer Fassadensanierung oder der Anschaffung einer neuen Heizungsanlage etc.

Erfolgt dann eine Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung nicht korrekt, kann das ein Hebel sein, den Beschluss zu korrigieren oder ggfs. ganz zu Fall zu bringen. So ist eine Beschlussanfechtung z. B. möglich, wenn die Abstimmung selbst den rechtlichen Anforderungen nicht genügt (Ladung der Eigentümer, Beschlussvorlagen etc.) oder der Beschlussinhalt nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht (z. B. Gesamtbetrag der Sonderumlage, Einzelbeträge oder ggfs. Verteilungsregeln).

Sie wollen einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten? Sie wollen aber die (Erfolgs-)Chancen vorher anwaltlich einschätzen lassen und dann ggfs. gleich gut anwaltlich vertreten sein – notfalls auch vor Gericht? Sprechen Sie uns an – in München unter 089 / 595556.

Wohnungseigentümer als Vermieter

Wer als Eigentümer eine Eigentumswohnung vermietet, dem stellen sich außerdem oft Fragen aus dem Mietrecht. Denn Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung können beispielsweise Regelungen enthalten, die ggfs. mittels Mietvertrag auch Mietern auferlegt werden können, sollten oder sogar müssen, z. B. hinsichtlich Tierhaltung und Hausordnung.

Ob man als Vermieter seine Mieter im Sinne dieser Regelungen der Eigentümergemeinschaft verpflichten muss, sollte dann individuell geprüft werden, um spätere Konflikte mit den Mietern und der Eigentümergemeinschaft zu vermeiden.

Sie haben als Wohnungseigentümer Fragen zum Mietrecht? Dann finden Sie HIER mehr Informationen zum Thema Mietrecht! Oder rufen Sie uns in München einfach an unter 089 / 595556! Wir unterstützen Sie gern!

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